etwas §§§ zum Caravan
Einige Info's
Jusist braucht man nicht zu sein, jedoch sollte man sich mit dem Verkehrsrecht und anderen Regularien etwas vertraut machen.
Es gibt so einige Fallen und Gerüchte, die hier kurz erläutert werden sollen.
Gewichte
Gesamtmasse
Das zulässige Gesamtgewicht darf niemals überschritten werden. Der Anteil der Stützlast gehören immer zum Gesamtgewicht
Masse(gesamt) = Achlast + Stützlast!
Diese darf nur bei Betrachtung der Anhängerlast des PKW abgezogen werden.
Achse:
Die Achslast darf niemals überschritten werden
Stützgewicht:
Das Stützgewicht das nicht überschritten werden, sollte aber möglichst nahe an dem max, Wert liegen.
Es zählt der Kleiner Wert beim vergleich Auto und Wohnwagen:
Auto 75kg Wohnwagen 100kg --> 75KG
Abreissleine
In einigen Ländern wie NL und CH sind vor Allem bei Zugwagen mit abnehmbarer Anhängerkupplung eine Sicherung der Reißleine über einen Karabinerhaken verpflichtent. Diesder muss an einer Öse, die fest mit dem PKW verbunden ist, gesichert werden.
Grundsätzlich ist zu empfehlen, die Reißleine fest an einer Öse einzuhaken
Geschwindigkeiten
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 80km/h für Anhänger in Deutschland.
Allerdings gibt es eine Ausnahmeregelung für 100km/h.
Daran sind aber bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Leermasse das Zugfahrzeugs muss mind. gleich der Gesamtmasse des Wohnwagens haben.
- Eine Antischlingerkupplung muss am Wohnwagen montiert sein
- Das Zugfahrzeug muss ein Anhänger ESP haben
- Die Reifen am Wohnwagen dürfen nicht älter als 6 Jahre sein
- Zugfahrzeuge > 3,5t sind von der Regelung ausgenommen
- Die Regelungen gelten nur in Deutschland! Für andere Länder bitte jeweils prüfen!!!
- 130km/h in Frankreich nur bis 3,5t Zug Gesamtgewicht
HU und Gas
HU
Ein Wohnwagen muss alle 24 Monate, nach Erstzulassung zur Hauptuntersuchung.
In der regel wird hier nur das Licht und die Bremsen untersucht.
Das Auflaufspiel der Bremse ist ein häufiger, fast serienmäßiger Mangel bei der HU! Also vorher prüfen lassen.
Gas
Ab 2025 sind wieder alle 2 Jahre Gasprüfungen verpflichtend durchzuführen!
Gas
Änderungen an der Gasanlage müssen stets in das gelbe Heft eingetragen werden.
Weiterhin dürfen keinerlei Löcher, die vom Gaskasten in den Innenraum führen, gebohrt werden.
Im gaskasten dürfen keine elektrischen Einrichtungen wie Lampen etc. verbaut sein
Die Bodenlüftungen sind stets frei zu halten, damit Leckgas austreten kann.
Gasgeräte im Wohnwagen sind nur mit einem Crashsensor und einer Schlauchbruchsicherung zu betreiben.
Bitte unbedingt die Bedienungsanleitung des Wohnwagens beachten!
Abstellen
Das Abstellen von Wohnwagen ist im öffentlichen Verkehrsraum nur für 2 Wochen gestattet.
Das Abstellen auf dem privaten Grundstück ist in manchen Kommunen untersagt
Campingfahrzeuge sollen auf Campingplätzen oder in Hallen oder dafür vorgesehene Stellflächen abgestellt werden.
Allerdings, wo kein Kläger, da kein Richter!
Man sollt seinen Wohnwagen jedoch so abstellen, dass sich niemand daran stören kann.